Die nordrhein-westfälischen Metallarbeitgeber haben die IG Metall davor gewarnt, die Tarifrunde 2018 mit überzogenen Warnstreiks unnötig anzuheizen. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Dr. Luitwin Mallmann, erklärte am Montag in Düsseldorf, Warnstreiks seien angesichts der sensiblen internationalen Wertschöpfungsketten in diesem Industriezweig für die Unternehmen ein großes Ärgernis. Damit gefährde die IG Metall die weltweit anerkannte Lieferverlässlichkeit deutscher Unternehmen. Die Gewerkschaft vergebe außerdem die Chance, Verhandlungen in einer vernünftigen und sachgerechten Atmosphäre fortzuführen. Warnstreiks machten eine Lösung des Tarifstreits nicht leichter. „Ich erwarte, dass sich die Gewerkschaft am Verhandlungstisch und nicht auf der Straße bewegt“, sagte Dr. Mallmann.
Als „wirklichkeitsfremd und diskriminierend“ bezeichnete Dr. Mallmann die Forderung der Gewerkschaft nach einem Teillohnausgleich für ausgewählte Beschäftigtengruppen, die ihre Arbeitszeit vorübergehend absenken wollten. Diese Ungleichbehandlung könnte rechtswidrig sein. Folglich wären auch Streiks zur Durchsetzung dieser Forderung nicht rechtmäßig. Allerdings wüssten die Metallarbeitgeber, dass die Tarifrunde weder auf der Straße noch vor Gericht zu lösen sei. „Wir sind nach wie vor zu vernünftigen Gesprächen bereit“, betonte Dr. Mallmann.
Der METALL-NRW-Hauptgeschäftsführer forderte die IG Metall auf, in der laufenden Tarifrunde auch die Zukunftsfähigkeit des Flächentarifs nicht aus dem Auge zu verlieren. Anders als noch vor Jahren müsse der Flächentarifvertrag den Mitgliedsunternehmen in jeder Tarifrunde aufs Neue beweisen, dass er die beste Alternative für die Regelungen der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist. Der IG Metall müsse bewusst sein, dass ein Paket von überhöhten Entgeltforderungen, kürzeren Arbeitszeiten für alle mit teilweisem Lohnausgleich und der Androhung von 24-Stunden-Streiks keine Werbeveranstaltung für die Tarifbindung sei. „Es kann nicht im Interesse einer auf Ausgleich bedachten Tarifpartnerschaft sein, die Reputation des Flächentarifs zu gefährden“, erklärte Dr. Mallmann.